Unsere Kirchengemeinde hat Platz für die Überzeugten genauso wie für die Zweifler, die Fragenden und Suchenden. Wer seinen Glauben evangelisch leben möchte, ist willkommen. Wenn Sie bereits getauft sind und in die evangelische Kirche (wieder) eintreten wollen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Wo kann ich in die evangelische Kirche eintreten?
Zum Beispiel bei uns im Pfarramt. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch, bei dem Sie alle Fragen mit uns besprechen können.
Wie läuft der Eintritt ab?
Auch wenn oft gesagt wird, man lässt sich "umtaufen" - wer bereits getauft ist, muss die Taufe nicht wiederholen. Denn die wird von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Sie müssen auch keine Prüfung ablegen, um Ihre "evangelische Gesinnung" unter Beweis zu stellen. Beim Vorbereitungsgespräch können Sie alle Fragen zum Thema Glauben und Kirche ansprechen, die Sie beschäftigen, zum Beispiel auch, was Sie zum Eintritt bewegt. Sollten Sie noch Mitglied einer anderen christlichen Konfession sein, müssen Sie vor dem Eintritt bei uns dort austreten. Eine "Doppelmitgliedschaft" ist nicht möglich.
Der Eintritt selbst geschieht dann nach einer entsprechenden Erklärung vor dem Pfarrer, wenn möglich im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst. Denn da wird die christliche Gemeinschaft noch einmal besonders deutlich. Nach dem Eintritt bekommen Sie eine Bestätigung ausgehändigt; damit ist der Eintritt sofort wirksam.
Was kostet der Eintritt?
Nichts - im Unterschied zum Austritt auf dem Standesamt. Je nach Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen leisten Sie als Kirchenmitglied dann einen finanziellen Beitrag in Form der Kirchensteuer. Die zahlen Sie allerdings nur, wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, und auch dann nur in einer Höhe von 8 % der Einkommenssteuer (nicht des Einkommens!). Wir werden Sie zusätzlich einmal im Jahr anschreiben und um Ihr Kirchgeld bitten - das ist der Teil der Kirchensteuer, den die Kirchengemeinden selbst erheben und der auch zu 100 % bei uns verbleibt. Auch das Kirchgeld betrifft Sie aber nur, wenn Ihr Jahreseinkommen über dem Freibetrag liegt. Andere Landeskirchen kennen kein Kirchgeld, erheben aber dafür 9% Kirchensteuer.
Wir sind dankbar für alle, die die Arbeit der Kirche und unserer Kirchengemeinde unterstützen - vieles, was bei uns geschieht, wird dadurch erst möglich.
Wen muss ich über meinen Eintritt informieren?
Sowohl das Einwohnermeldeamt als auch das Kirchensteueramt bekommen von uns eine Nachricht über Ihren Eintritt.